BAFA Förderung

Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung!

Als zugelassenes Beratungs­unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) sind wir Ihr Rundum-Partner auf Ihrer unternehme­rischen Reise.

Ganz egal, ob Sie gerade Ihre erste Apotheke gründen, eine betriebswirtschaftliche Unterstützung benötigen oder eine effektive Marketingstrategie ent­wickeln möchten – wir sind für Sie da und begleiten Sie auf jedem Schritt Ihres Weges.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie für unsere Beratungsleistungen Fördergelder von bis zu 1.750 Euro gene­rieren.

Bei der entsprechenden Bean­tragung unterstützen wir Sie natürlich.

Förderung für Apotheken

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Ob Ihr Vorhaben bzw. Projekt förderfähig ist, prüfen wir gerne und unterstützen Sie bei der kompletten Abwicklung auch bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns gerne an.

Weitere Infos zur BAfA-Förderung finden Sie hier: BAFA Website

Antragstellung

  • Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen. Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen benötigen Sie nicht.
  • Die eingeschaltete und von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
  • Erst nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
  • Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.

Ihr Team

Gemeinsam stark für Ihren Erfolg
Robert Fries
Geschäftsführer
Klaus Rüth
Geschäftsführer
André Bertram
Regionalleiter Ost
Jürgen Wunderling
Spezialist Fördergelder / Digitalisierung
Marcus Römer
GoBD-Verfahrensdokumentation & BAfA-Spezialist

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